Markt Dentlein a. Forst
Rathausplatz 1
91599 Dentlein a. Forst
Telefon: (09855) 9799-0
E-Mail: info@dentlein.de
Sehr geehrte Hausbesitzer/innen,
hiermit teilen wir Ihnen mit, dass die Firma Eltel, den Austausch der Funkwasserzähler ab der KW 17 durchführt.
Wie im Schreiben vom 29.12.2020 bereits mitgeteilt werden Sie über einen Terminvorschlag schriftlich durch die Firma Eltel informiert.
Wir bitten Sie auch um rechtzeitige Absage/Verschiebung falls Ihnen der vorgeschlagene Termin der Firma Eltel nicht passen sollte.
Des Weiteren möchten wir Sie darüber informieren, dass evtl. Kosten auf Sie zukommen können, falls Sie den Termin nicht oder nicht rechtzeitig absagen.
Für den Austausch ist es zwingend erforderlich, dass der Zähler und die Absperrarmaturen frei zugänglich sind, damit die Monteure ausreichend Platz haben, um den Wechsel durchführen zu können.
Bitte beachten Sie, dass eine Umbauung oder eine Verkleidung der Wasserzähleranlage grundsätzlich nicht zulässig ist. Ihr Wasserzähler mit der Hauptabsperrarmatur und dem Rückflussverhinderer hat aus Sicherheitsgründen jederzeit frei zugänglich zu sein und sollte auch nicht mit Möbeln oder sonstigen Gegenständen zugestellt werden.
In Zeiten sich verändernder Anforderungen ist es erforderlich die Technologien anzupassen. Darum hat die Marktgemeinde Dentlein a.Forst in der letzten Sitzung beschlossen, im gesamten Wasserversorgungsnetz moderne elektronische Wasserzähler mit der Möglichkeit der Datenfernübertragung zu installieren.
Diese Zähler ermöglichen es neben der einfacheren Verbrauchsabrechnung (ohne Ableseschreiben oder Ableserbesuche) auch Aufgaben wie
- Leckage-Erkennung incl. Alarmierung für Endkunden am Zählerdisplay
- anlassbezogene Netz- und Verlustkontrolle
für Sie zu erbringen.
Der generelle Beginn der Arbeiten ist für Anfang März 2021 geplant. Der persönliche Termin für den Zählertausch wird durch die Firma Eltel (ausführende Firma) vorab vereinbart.
Der Datenübertragung per Funk kann schriftlich widersprochen werden, nicht aber dem Einbau des Zählers. Dadurch wird aber auf die Annehmlichkeiten der Serviceangebote verzichtet und die Wahrnehmung der Sicherheitsfunktionen für den Nutzer selbst eingeschränkt. Entstehende Mehrkosten für die manuelle Auslesung/Datenpflege können ggf. in Rechnung gestellt werden.
Bei der Fernauslesung wird sowohl den Anforderungen der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung), als auch die Anforderungen des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) durch entsprechende Datenverschlüsselung Rechnung getragen.
Gesundheitliche Bedenken wegen der Funkbelastung bestehen aufgrund der sehr niedrigen Sendedauer ca. 2-3 Sekunde pro Stunde und der sehr niedrigen Sendeleistung (< 10 mW) im Vergleich zu WLAN (100mW), Bluetooth (100mW), Schnurlostelefonen (250mW) und Mobilfunk-Handy (2000mW) nicht.
Für weitere Informationen zu den elektronischen Wasserzähler und zur Datenfernübertragung erhalten alle Bürger demnächst ein Informationsblatt bzw. können dies unter www.dentlein.de herunterladen.