Herzlich Willkommen in Dentlein a.F. Wir bieten wunderschöne Bauplätze in attraktiver Lage


                                                      

 

Aktuelle Nachrichten, Projekte & Termine

auf einen Blick


Baugebiet Frankenstraße

 


1 Bauplatz verfügbar

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Baugebiet Kohlplattenfeld

 

Bewerbung ab sofort möglich
Fertigstellung Sommer 2024

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Bauplatz

in Großohrenbronn

 

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 Stellenausschreibung

 Erzieher, Kinderpfleger,

     pädagogische Fach- und Ergänzungskräfte (m/w/d)

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Öffnungszeiten Rathaus Dentlein a. Forst

Montag und Dienstag:

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Mittwoch:
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag:
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr 

Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr   

 


Straßensperrung

Aufgrund von Baumaßnahmen werden Teile der Feuchtwanger Straße und Teile der Frankenstraße ab voraussichtlich 07.10.24 voll gesperrt. Das Ende der Sperrung ist für Ende November 24 angedacht. Gesperrt wird der Abschnitt zwischen Ahornweg und der Busschleife an der Schule (im Bild rot markiert). Umleitungen sind ausgeschildert. Es muss für die Zeit der Sperrung mit Einschränkungen und Behinderungen gerechnet werden. Die ausführende Baufirma versucht diese jedoch so gering wie möglich zu halten. Für Fußgänger wird ein Weg freigehalten.
Die überörtliche Umleitung verläuft über Dürrwangen und Feuchtwangen. Die örtliche Umleitung geht über Kaierberg und Thürnhofen.
Der ÖPNV hat entschieden, die Bushaltestelle Dentlein Siedlung (oberhalb der Arztpraxis) während der Sperrung nicht anzufahren. Ausweichhaltestelle ist am Kriegerdenkmal.
Ist möglicherweise ein Bild von Karte, Straße und Text

Landratsamt Ansbach: WOHNRAUM ANBIETEN FÜR GEFLÜCHTETE

Wir suchen aktuell wieder Wohnraum für Geflüchtete! Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Uns von Ihnen gemeldete Wohnmöglichkeiten werden vom Landratsamt Ansbach gesammelt, ausgewertet und im Anschluss melden wir uns bei Ihnen wegen der weiteren Details, wenn Ihre Wohnmöglichkeit grundsätzlich geeignet ist. Zahlreiche Anmietungen und Belegungen wurden bereits vorgenommen. Es wird damit gerechnet, dass die Zahl einreisender Personen in den nächsten Wochen weiter ansteigen wird. Daher bitten wir die Bürgerinnen und Bürger besonders, aber nicht ausschließlich um Meldung von leerstehendem Wohnraum, der kurzfristig bezugsfertig ist. 

WOHNRAUM ANBIETEN   

 


 

 

Aktuelle Information vom Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Dentlein a.Forst:

 Wichtige Änderung ab Januar 2024 (für Bauherren und Entwurfsverfasser):

Das Landratsamt Ansbach bietet ab dem 02.01.2024 den   D i g i t a l e n   B a u a n t r a g   an.

Er ermöglicht die digitale Einreichung aller gängigen bauaufsichtlichen Anträge und Anzeigen.

Grundsätzlich können weiterhin auch noch analoge Bauanträge mit Bauantragsmappen in Papierform eingereicht werden, jedoch ändert sich auch hier das ´´Einreiche-Verfahren´´ insoweit, als dass die (meisten) Anträge in Papierform nicht mehr bei der Gemeinde, sondern gleich und direkt beim Bauamt des Landratsamtes Ansbach eingereicht werden müssen.

Die Gemeinden werden über deren ´´gemeindliches Online-Portal´´ unverzüglich beteiligt.

Weitere Informationen zum digitalen Bauantrag und zur Antrags-Einreichung finden Sie unter: https://www.digitalerbauantrag.bayern.de/  sowie für zukünftige Auskünfte unter:

https://www.landkreis-ansbach.de/Leben/Bauen-Wohnen/Bauen/Digitaler-Bauantrag-Bauonlineauskunft/Bauonlineauskunft/

 


 


Wasseruhren vor Frost schützen

Es wird darauf hingewiesen, dass die Wasseruhren gegen Frost zu schützen sind. Aufgefrorene Wasseruhren müssen vom jeweiligen Hausbesitzer kostenpflichtig ersetzt werden.


Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Sträuchern

Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass Eigentümer bzw. Mieter von Grundstücken, Hecken, Bäume und Sträucher an der Grenze zu öffentlichen Verkehrsflächen so anzupflanzen bzw. zu pflegen haben, dass die Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird. Es ist leider immer wieder festzustellen, dass teilweise die Zweige des Bewuchses entlang der Straßen und Wege in den öffentlichen Verkehrsraum hineinreichen und den Verkehr behindern. Kreuzungen und Einmündungen sind schlecht einsehbar. Fuß- und Radwege werden durch unkontrolliert wucherndes Grün immer schmaler. Straßenlampen und Verkehrszeichen sind oft durch privates Grün zugewachsen. Dieser „Wildwuchs“ beeinträchtigt sowohl die Verkehrssicherheit als auch die Orientierung aller Verkehrsteilnehmer.

Als Grundstückseigentümer sind Sie verkehrssicherungspflichtig. Sie haften für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs Ihrer Begrünung entstehen können. Daher sollten Sie im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer folgende Hinweise beachten:

  • Über den Fahrbahnen ist ein Bereich von 4,50 m Höhe und über den Geh- und Radwegen von 2,50 m Höhe freizuhalten (Lichtraumprofil), damit Fahrzeuge beziehungsweise Fußgänger und Fahrradfahrer die öffentlichen Straßen entsprechend ihrer Bestimmung nutzen können.
  • Die Büsche und Bäume in der Nähe von Straßenlaternen sind so zu schneiden, dass der Lichtaustritt gewährleistet ist und keine Schäden an den Beleuchtungskörpern (zum Beispiel bei Sturm) entstehen können.
  • Eigentümer von Eckgrundstücken haben ihre Bepflanzungen an Straßenkreuzungen und Einmündungen so zurückzuschneiden, dass in einem Bereich ab 0,80 m Höhe die Sicht nicht versperrt wird und somit ein Sichtdreieck (= das Sichtfeld, das dem Verkehrsteilnehmer zur Verfügung steht, wenn er von einer untergeordneten in eine übergeordnete Straße einbiegen möchte) für Autofahrer vorhanden ist.
  • Hecken entlang von Gehwegen und Fahrradwegen sind so zurückzuschneiden, dass die gesamte Breite dieser Wege von den Fußgängern und Fahrradfahrern genutzt werden kann. Bitte sorgen Sie dafür, dass Pflanzen, die in Gehwege und Straßen hineinragen, zurückgeschnitten und störende Äste und Ranken entfernt werden.
  • Auch abgestorbene Äste in den Bäumen müssen entfernt werden, damit niemand durch herunterfallendes Astwerk verletzt werden kann.
  • Sorgen Sie dafür, dass Verkehrszeichen einschließlich Straßennamensschilder frei einzusehen sind.

Für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung danken wir Ihnen.


Ausweisdokumente

Bitte überprüfen Sie, ob Ihr Bundespersonalausweis/Reisepass noch gültig ist!

Wir weisen darauf hin, dass die Beantragung von Reisepässen derzeitig mehrere Wochen beansprucht.

Ab 6 Jahre sind Fingerabdrücke PFLICHT.

Bitte bringen Sie Ihr/e Kind/er zur Beantragung immer mit.

Es wird stets ein aktuelles Biometrie-Passbild benötigt.

Die Beantragung muss in Dentlein erfolgen. Infos über den neuen Bundespersonalausweis unter www.personalausweisportal.de/behoerden und www.ausweisapp.bund.de

Ablauf von Führerscheinen (LKW - CE)

Bitte überprüfen Sie ebenfalls, ob die Fahrberechtigung neu gestellt werden muss.


Funkalarmierung der Freiwilligen Feuerwehren

Die nächste Funkalarmierung der Freiwilligen Feuerwehren findet am 16.11.2024 statt.

 


Neuer Standort der Glas- u. Altkleidercontainer in Dentlein a.Forst

Aufgrund der Erschließungsarbeiten für das Baugebiet „Kohlplattenfeld“ wurden die örtlichen Glas- u. Altkleidercontainer in Dentlein a.Forst vorübergehend an einen neuen Standort versetzt. Diese befinden sich ab sofort im „Mosbacher Weg“ unweit der örtlichen Zahnarztpraxis.