Montag und Dienstag:
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch:
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag:
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
21. Mai 2024 Rathaus geschlossen
Wir suchen aktuell wieder Wohnraum für Geflüchtete! Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Uns von Ihnen gemeldete Wohnmöglichkeiten werden vom Landratsamt Ansbach gesammelt, ausgewertet und im Anschluss melden wir uns bei Ihnen wegen der weiteren Details, wenn Ihre Wohnmöglichkeit grundsätzlich geeignet ist. Zahlreiche Anmietungen und Belegungen wurden bereits vorgenommen. Es wird damit gerechnet, dass die Zahl einreisender Personen in den nächsten Wochen weiter ansteigen wird. Daher bitten wir die Bürgerinnen und Bürger besonders, aber nicht ausschließlich um Meldung von leerstehendem Wohnraum, der kurzfristig bezugsfertig ist.
Aktuelle Information vom Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Dentlein a.Forst:
Wichtige Änderung ab Januar 2024 (für Bauherren und Entwurfsverfasser):
Das Landratsamt Ansbach bietet ab dem 02.01.2024 den D i g i t a l e n B a u a n t r a g an.
Er ermöglicht die digitale Einreichung aller gängigen bauaufsichtlichen Anträge und Anzeigen.
Grundsätzlich können weiterhin auch noch analoge Bauanträge mit Bauantragsmappen in Papierform eingereicht werden, jedoch ändert sich auch hier das ´´Einreiche-Verfahren´´ insoweit, als dass die (meisten) Anträge in Papierform nicht mehr bei der Gemeinde, sondern gleich und direkt beim Bauamt des Landratsamtes Ansbach eingereicht werden müssen.
Die Gemeinden werden über deren ´´gemeindliches Online-Portal´´ unverzüglich beteiligt.
Weitere Informationen zum digitalen Bauantrag und zur Antrags-Einreichung finden Sie unter: https://www.digitalerbauantrag.bayern.de/ sowie für zukünftige Auskünfte unter:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Wasseruhren gegen Frost zu schützen sind. Aufgefrorene Wasseruhren müssen vom jeweiligen Hausbesitzer kostenpflichtig ersetzt werden.
Pflichten für Wohnungseigentümer und -vermieter
Wer künftig den Wohnort wechselt, wird durch das neue Gesetz verpflichtet, seinen Wohnortwechsel innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzuzeigen. Die Meldebehörden verlangen eine Bescheinigung des Vermieters.
Der Wohnungsgeber, bzw. Vermieter ist verpflichtet den Einzug umgehend dem Einwohnermeldeamt mitzuteilen.
In dieser Bescheinigung sollen folgende Informationen enthalten sein:
-Name und Anschrift des Vermieters
- Art des meldepflichtigen Vorgangs (Einzug/Auszug und Datum)
- Anschrift der Wohnung
-Namen der meldepflichtigen Personen
Diese Bescheinigung kann sowohl in schriftlicher als auch in elektronischer Form ausgestellt werden.
Blanko-Bescheinigungen sind im Rathaus erhältlich.
Bußgelder bei der Fristversäumung oder Scheinanmeldung
Im neuen Bundesmeldegesetz ist festgelegt, dass ein Bußgeld, droht, falls die neuen Regelungen nicht eingehalten werden. Wer sich nicht binnen zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt meldet, riskiert eine Strafe von bis zu 1000,00 Euro. Diese trifft auch den Vermieter, falls er die Bescheinigung nicht rechtzeitig ausstellt.
Die nächste Funkalarmierung der Freiwilligen Feuerwehren findet am 18.05.2024 statt.
Aufgrund der Erschließungsarbeiten für das Baugebiet „Kohlplattenfeld“ wurden die örtlichen Glas- u. Altkleidercontainer in Dentlein a.Forst vorübergehend an einen neuen Standort versetzt. Diese befinden sich ab sofort im „Mosbacher Weg“ unweit der örtlichen Zahnarztpraxis.