Markt Dentlein a. Forst
Rathausplatz 1
91599 Dentlein a. Forst
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Integrierte Ländliche Entwicklung
für die Gemeinden Arberg, Aurach, Bechhofen an der Heide, Burgoberbach, Burk, Dentlein am Forst, Dombühl, Herrieden, Leutershausen und Wieseth
Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte
Der ILE-Zusammenschluss Zweckverband Altmühlland A6 beabsichtigt für das Jahr 2023 beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Mittelfranken Ansbach die Förderung eines Regionalbudgets nach den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) in Höhe von 90.000 EUR zu beantragen. Im Falle der Bewilligung durch das ALE erfolgt die Förderung nach den Bestimmungen der Maßnahme 9.0 Regionalbudget im Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fassung.
Der ILE-Zusammenschluss Zweckverband Altmühlland A6 ruft unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das ALE und unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.
Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung
· der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
· der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
· der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
· der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
· der demografischen Entwicklung sowie
· der Digitalisierung
den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.
Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Nettoausgaben. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.
Voraussetzungen: Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Als Maßnahmenbeginn ist grundsätzlich bereits die Abgabe einer verbindlichen Willenserklärung zum Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags bzw. auch der Materialkauf für die beantragte Maßnahme zu werten.
Eine Maßnahme gilt nicht als begonnen, wenn der Vertrag ein eindeutiges und ohne finanzielle Folgen bleibendes Rücktrittsrecht für den Fall der Nichtgewährung der beantragten Zuwendung enthält oder unter einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung hinsichtlich der Nichtgewährung der beantragten Zuwendung geschlossen wird.
Nicht als Beginn des Vorhabens gilt der Abschluss von Verträgen, die der Vorbereitung oder Planung des Projekts (einschließlich der Antragvorbereitung und -erstellung) dienen. Bei Baumaßnahmen gelten dementsprechend Planungsaufträge bis einschließlich Leistungsphase 7 HOAI, Baugrunduntersuchungen und Grunderwerb nicht als Beginn des Vorhabens, es sei denn, sie sind alleiniger Zweck der Zuwendung. Auch das Herrichten des Grundstücks (z.B. Planieren) gilt nicht als Beginn des Vorhabens, wenn die Auftragsvergabe hierfür von den weiteren Vergaben getrennt werden kann.
Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU zu De-minimis-Beihilfen (z. B. Gewerbe-De-minimis-Beihilfen) zu beachten. Nähere Informationen zur Abwicklung von De-minimis-Beihilfen wie Verordnungen, Merkblätter, De-minimis-Erklärungen sind auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu finden.
Fördergegenstand: Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur
a) Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
b) Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
c) Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
d) Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
e) Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
f) Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.
Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass der Durchführungsnachweis bis spätestens 01.10.2023 beim ALE vorgelegt werden kann.
Zuwendungs- und Antragsberechtigte:
a) Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
b) natürliche Personen und Personengesellschaften.
Art und Umfang der Förderung: Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag (siehe unten) festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.
Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Die Summe der Zuwendungen (Zuschüsse und Förderdarlehen) darf jedoch bei öffentlichen und gemeinschaftlichen Maßnahmen 90 %, bei privaten Maßnahmen 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten. Eine zusätzliche Förderung über die FinR-LE oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt.
Eine Kombination der Fördermöglichkeiten des Regionalbudgets und des „Verfügungsrahmens Ökoprojekte“ ist nicht möglich.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.
Antrags- und Auswahlverfahren: Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts dienen und im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt.
Kriterien zur Projektauswahl:
Kriterium |
Bewertungsinhalt |
Punkte |
1 |
Konformität des Projekts mit dem Entwicklungskonzept und Handlungszielen des ILEKs |
4 |
2 |
Überörtliche, bzw. lokale Ausstrahlung |
3 |
3 |
Alleinstellungsmerkmal und/oder Innovationsgehalt |
2 |
4 |
Parzipatorischer Ansatz |
2 |
5 |
Nachhaltigkeit |
3 |
6 |
Gemeinnützigkeit |
2 |
Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets.
Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem ILE-Zusammenschluss Zweckverband Altmühlland A 6 und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden.
Termine: – Abgabe der Förderanfragen spätestens am: 15.12.2022
– Spätester Termin der Abrechnung mit der verantwortlichen Stelle des ILE-Zusammenschlusses (Vorlage des Durchführungsnachweises): 20.09.2023
Das erforderliche Antragsformular und das Merkblatt mit ergänzenden Hinweisen stehen im Internet-Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser (Link: Ländliche Entwicklung à Regionalbudget) zur Verfügung.
Anfragen auf Förderung sind an folgende Adresse zu richten:
Verantwortliche Stelle des ILE-Zusammenschlusses:
Zweckverband ILE Altmühlland A6 Koordinationsstelle
Hilsbach 11, 91589 Aurach
Als Ansprechpartner steht zur Verfügung:
Barbara Fuchs, Hilsbach 11, 91589 Aurach, Mobil: 0160 83 37 923
Hilsbach, 26. September 2022 Zweckverband ILE Altmühlland A6 Koordination Barbara Fuchs
Ort, Datum Verantwortliche Stelle
Der ILE-Zusammenschluss Zweckverband Altmühlland A6 hat für das Jahr 2022 beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Mittelfranken in Ansbach die Förderung eines Regionalbudgets nach den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) in Höhe von 90.000,00 EUR beantragt. Aufgrund der Zuschussbewilligung vom 5. Januar 2022 durch das ALE erfolgt nun die Förderung nach den Bestimmungen der Maßnahme 9.0 Regionalbudget im Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fassung.
Der ILE- Zweckverband Altmühlland A6 ruft unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das ALE und unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.
Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung
· der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
· der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
· der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
· der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
· der demografischen Entwicklung sowie
· der Digitalisierung
den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.
Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Nettoausgaben. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.
Voraussetzungen: Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Als Maßnahmenbeginn ist grundsätzlich bereits die Abgabe einer verbindlichen Willenserklärung zum Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags bzw. auch der Materialkauf für die beantragte Maßnahme zu werten.
Eine Maßnahme gilt nicht als begonnen, wenn der Vertrag ein eindeutiges und ohne finanzielle Folgen bleibendes Rücktrittsrecht für den Fall der Nichtgewährung der beantragten Zuwendung enthält oder unter einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung hinsichtlich der Nichtgewährung der beantragten Zuwendung geschlossen wird.
Nicht als Beginn des Vorhabens gilt der Abschluss von Verträgen, die der Vorbereitung oder Planung des Projekts (einschließlich der Antragvorbereitung und -erstellung) dienen. Bei Baumaßnahmen gelten dementsprechend Planungsaufträge bis einschließlich Leistungsphase 7 HOAI, Baugrunduntersuchungen und Grunderwerb nicht als Beginn des Vorhabens, es sei denn, sie sind alleiniger Zweck der Zuwendung. Auch das Herrichten des Grundstücks (z.B. Planieren) gilt nicht als Beginn des Vorhabens, wenn die Auftragsvergabe hierfür von den weiteren Vergaben getrennt werden kann.
Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU-Verordnung Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013 (De-minimis-Beihilfe Gewerbe) zu beachten.
Fördergegenstand: Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur
a) Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
b) Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
c) Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
d) Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
e) Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
f) Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.
Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass der Durchführungsnachweis bis spätestens 01.10.2022 vorgelegt werden kann.
Zuwendungs- und Antragsberechtigte:
a) Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
b) natürliche Personen und Personengesellschaften.
Art und Umfang der Förderung: Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag (siehe unten) festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.
Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Die Summe der Zuwendungen (Zuschüsse und Förderdarlehen) darf jedoch bei öffentlichen und gemeinschaftlichen Maßnahmen 90 %, bei privaten Maßnahmen 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten. Eine zusätzliche Förderung über die FinR-LE oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.
Antrags- und Auswahlverfahren: Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts dienen und im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt.
Kriterien zur Projektauswahl:
Kriterium |
Bewertungsinhalt |
Punkte |
1 |
Konformität des Projekts mit dem Entwicklungskonzept und Handlungszielen des ILEKs |
4 |
2 |
Überörtliche, bzw. lokale Ausstrahlung |
3 |
3 |
Alleinstellungsmerkmal und/oder Innovationsgehalt |
2 |
4 |
Parzipatorischer Ansatz |
2 |
5 |
Nachhaltigkeit |
3 |
6 |
Gemeinnützigkeit |
2 |
Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets.
Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem ILE-Zusammenschluss Zweckverband Altmühlland A6 und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden.
Termine: - Abgabe der Förderanfragen spätestens am: 31.03.2022
- Spätester Termin der Abrechnung mit der verantwortlichen Stelle des ILE-Zusammenschlusses (Vorlage des Durchführungsnachweises): 01.10.2022
Das erforderliche Antragsformular und das Merkblatt mit ergänzenden Hinweisen stehen im Internet-Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser (Link: Ländliche Entwicklung à Regionalbudget) zur Verfügung.
Anfragen auf Förderung sind an folgende Adresse zu richten:
Verantwortliche Stelle des ILE-Zusammenschlusses.
Koordinationsstelle Altmühlland A6, Hilsbach 11, 91589 Aurach
fuchs.hilsbach@t-online.de
Als Ansprechpartner steht zur Verfügung: Barbara Fuchs Mobil: 0160 8237923
Auch 2021 hat sich der Zweckverband Altmühlland A6 erfolgreich um eine Förderung durch das „Regionalbudget“ in Höhe von 100.000 Euro pro ILE Zusammenschluss beworben. Es handelt sich dabei um ein Förderinstrument des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Zusammenarbeit mit dem Amt für Ländliche Entwicklung in Mittelfranken. Der Zusammenschluss zum Zweckverband Altmühlland A6 der Kommunen Arberg, Aurach, Bechhofen an der Heide, Burgoberbach, Burk, Dentlein am Forst, Dombühl, Herrieden, Leutershausen und Wieseth ermöglicht, Fördergelder für die Region zu beantragen. Damit können innovative Kleinprojekte von Kommunen, Vereinen und Privatpersonen, mit Gesamtkosten bis maximal 20.000 Euro, mit einem Fördersatz von bis zu 80 Prozent, höchstens jedoch 10.000 Euro, bezuschusst werden.
Altmühlland A6 kann dieses Jahr auf dreizehn Projekte stolz sein. Trotz Corona und zum großen Teil durch bürgerschaftliches Engagement und ehrenamtliche Unterstützung ist es gelungen, die Projekte fristgerecht abzuschließen. Deshalb gilt an dieser Stelle allen, die dazu beigetragen haben großer Dank. Ehrenamtliches Engagement ist unbezahlbar.
Alle diese Projekte sind wichtige Bausteine für eine attraktive, zukunftsorientierte und lebenswerte Region und erfüllen die Ziele des integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEKs) von Altmühlland A6.
So stehen nun zur besseren Anbindung an den Hauptort Leutershausen und zur Bahnstation Wiedersbach Bürgerinnen und Bürgern Mitfahrbänke zur Verfügung.
Ein innovativer Kulturerlebnispfad "PEP" bereichert die Stadt Leutershausen und kann als touristisches Angebot für Einheimische und Gäste gesehen werden. Zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs, wird den Besuchern an verschiedenen Stationen, mittels modernen Leitsystems, Wissenswertes zu verschiedenen Themen vermittelt.
Der Besinnungs- und Sinneslustweg in Aurach wurde durch aufwändige Wegbefestigung optimiert, neue Stationen kamen dazu und die Beschilderung wurde überarbeitet und ergänzt. Die Neuauflage eines wegbegleitenden Flyers vervollständigt das Projekt. Ein Weg der Einheimische und Gäste einlädt, freie Zeit in der Natur zu verbringen.
Die Anlage einer Blühwiese zwischen Streuobstbäumen, ein Insektenhotel und eine Ruhebank in unmittelbarer Nähe des Hauses für Betreuung und Pflege in Aurach regen zu einem Spaziergang an, um die Natur zu genießen und zu schätzen. Der Imkerverein Aurach ergänzt mit diesem Projekt den Sinneslustweg von Aurach mit der Station „LebensRaum“.
Zur Aufwertung und Erweiterung eines Spielplatzes am überregionalen Tauber-Altmühl Radweg, dem Tor zum Altmühl-Überleiter und Altmühlsee, in Mörlach, Markt Bechhofen an der Heide konnten moderne Spielgeräte beschafft werden.
Gemeinschaft und Geselligkeit pflegen kann man in der Kunsthalle Hilsbach des KunstKulturVereins e.V. HiKK, wo ein Brotbackofen eingebaut wurde.
In Burgoberbach dient die Beschaffung von Wellnessliegen z.B.für den Badeweiher in Niederoberbach und an der Kneipp-Anlage zur Aufwertung der Naherholung für alle Generationen sowie für Gäste. Des Weiteren ermöglicht die Anschaffung eines Pavillons (einer mobilen Bühne) für den Dorfplatz in Burgoberbach mehr öffentliche Veranstaltungen, wertet den Platz auf und wird zu einem Treffpunkt für alle Einheimischen, Gäste und Vereine. Der Pavillon ist außerdem flexibel nutzbar.
Den steigenden Anforderungen von Künstlern und Interpreten, kann der Kunst- und Kulturverein Aug & Ohr in Leutershausen durch die Erneuerung einer Licht- und Tonanlage in der „Alten Turnhalle“ für die dortige Bühne gerecht werden. Die Anlage kann bei Bedarf von der Schule ebenfalls genutzt werden.
Schülerinnen und Schülern der Realschule Herrieden (anerkannte Stützpunktschule Sport „Fahrrad“) wird durch die Beschaffung eines Fahrradanhängers (Aquathleten Herrieden) ermöglicht, an Wettkämpfen teilzunehmen, da der Transport der Räder mit dem Anhänger erfolgen kann.
In Rauenzell entstand eine Schutzhütte zur Aufbewahrung von Werkzeug, das zur Pflege der Ruine der ehemaligen Wallfahrtskapelle St. Salvator gebraucht wird. Die Schutzhütte außerdem den Kindergartenkindern von St. Salvator als Unterstellmöglichkeit zur Verfügung.
Der lange gehegte Wunsch, ein Heimatbuch mit gesammelter Geschichte von 1176 bis 2020 aus Wieseth drucken zu können, ging ebenfalls in Erfüllung. Durch die Beschaffung eines mobilen Jakobusaltars, kann den Bewohnern des Hauses der Betreuung und Pflege (mit dem angeschlossenen Generationenpark) in Aurach ermöglicht werden, in einem würdevollen Rahmen an Gottesdiensten teilzunehmen.
Für die Förderperiode 2022 wird durch den Zweckverband Altmühlland A6 im Dezember 2021 wieder der erforderliche Antrag gestellt. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids stehen dann voraussichtlich im nächsten Jahr erneut 100.000 € zur Verfügung. Somit können wieder Kleinprojekte in der Region gefördert werden. Der offizielle Projektaufruf erfolgt Anfang des Jahres 2022 in den Amtlichen Mitteilungsblättern.
v.l.n.r.: Georg Held, (Gemeinde Burk) Thomas Beck, (Markt Dentlein am Forst)
Erster Bürgermeister Georg Held übergab am Mittwoch die Amtsgeschäfte des ILE Zweckverbandes Altmühlland A6 an Ersten Bürgermeister Thomas Beck und seinen Stellvertreter Erster Bürgermeister Jürgen Geier, (Markt Dombühl).
Der Verbandsvorsitzende und sein Stellvertreter werden nicht aus der Mitte der Verbandsver-sammlung gewählt, vielmehr erfolgt die Besetzung in alphabetischer Reihenfolge der Verbandsgemeinden, jeweils für die Dauer eines Jahres. Er bedient sich dabei der Unterstützung der von Altmühlland A6 eingerichteten Koordinationsstelle. Wegen Corona fand die Übergabe nicht im Rahmen einer Präsenzsitzung statt, sondern bei einem kurzen Termin im Rathaus in Dentlein am Forst. Die erforderlichen Masken wurden nur für das Foto abgenommen.
Download : Der ILE-Zusammenschluss „Altmühlland A6“ ruft zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf!
Integrierte Ländliche Entwicklung für die Gemeinden
Arberg, Aurach, Bechhofen, Burgoberbach, Burk, Dentlein am Forst, Dombühl,
Herrieden, Leutershausen und Wieseth einmütig auf den Weg gebracht
Aurach, 16. Februar 2016
1. Gründung /Geschäftsordnung
Die ersten Bürgermeister Jürgen Nägelein aus Arberg, Manfred Merz aus Aurach, Helmut
Schnotz aus Bechhofen, dritter Bürgermeister Dieter Fulda aus Burgoberbach, Otto Beck
aus Burk, Friedrich Wörrlein aus Dentlein am Forst, Jürgen Geier aus Dombühl, dritter
Bürgermeister Robert Goth aus Herrieden, dritter Bürgermeister Thomas Härpfer aus
Leutershausen und Walter Kollmar aus Wieseth kamen am 16.02.2016 im Schulhaus in
Aurach zusammen um gemeinsam eine Interkommunale Allianz für eine Integrierte
Ländliche Entwicklung (ILE) zu besiegeln.
Am 5. November 2015 kamen die Gremien der Gemeinden zu einer gemeinsamen
Ratssitzung in Leutershausen das erste Mal zusammen um sich von Baudirektor Alexander
Zwicker vom Amt für ländliche Entwicklung (ALE) über einen integrierten ländlichen
Entwicklungsprozess informieren zu lassen. Am 20./21. November 2015 trafen sich die
Bürgermeister und Gemeinderatskollegen zu einem Strategie-Seminar in Klosterlangheim.
Dabei wurde die Ist-Situation der Gemeinden analysiert, Rahmenbedingungen abgeklärt,
Handlungsschwerpunkte ventiliert, mögliche gemeinsame Projekte angedacht und die
nächsten Schritte in einem Aktionsplan festgelegt.
Vereinbart wurde nun, diese ILE zunächst als Arbeitsgemeinschaft (ArGe) nach dem Gesetz
über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) zu führen. Zweck der Kooperation soll
sein, die Wettbewerbsfähigkeit, die Standortbedingungen und die Attraktivität für die
Region zu sichern, zu steigern und Synergien zu erkennen und zu nutzen.
Themenfelder sind: Arbeitsplätze/Gewerbeentwicklung, Leben/Wohnen/Innenentwicklung,
Tradition und Kultur, Tourismus und Naherholung, Verbesserung der Agrarstruktur und
aktuell die Situation der Flüchtlinge und Asylbewerber in den Gemeinden.
Weiterhin wurde festgelegt, als Entscheidungsgremium eine Versammlung der
Arbeitsgemeinschaft zu installieren, in welcher die ersten Bürgermeister der
Mitgliedskommunen vertreten sind und je eine Stimme haben; die Vertretung richtet sich
nach den Regelungen der Gemeindeordnung; Beschlüsse werden mit der Mehrheit der
Stimmen der Anwesenden gefasst.
Zu den Versammlungen der Arbeitsgemeinschaft wird jeweils ein Vertreter des ALE
zugeladen (Betreuer wird zukünftig Michael Ertel sein). Für bestimmte Aufgaben und
Projekte können zusätzlich Arbeitskreise eingerichtet werden, zu diesen können weitere
Personen kooptiert werden.
Die Versammlung der Arbeitsgemeinschaft tagt nach Bedarf, mindestens jedoch zweimal im
Jahr.
2. Sprecher / Stellvertreter / Turnus / Geschäftsstelle
Einer der Bürgermeister fungiert jeweils auf die Dauer eines Jahres als Sprecher, ein
anderer als Stellvertreter in der alphabetischen Reihenfolge der Mitgliedskommunen; der
jeweils nächste Sprecher soll im Jahr vorher als Stellvertreter eingesetzt sein; durch
Beschluss der ArGe- Versammlung kann davon abgewichen werden. Aufgabe des Sprechers
ist die Koordination der Arbeit der ArGe, den Vorsitz in der ArGe- Versammlung zu führen,
zu den Versammlungen zu laden und diese vor- und nachzubereiten. Sollte irgendwann
eine Geschäftsstelle eingerichtet werden, ist diese dem Sprecher unterstellt. Zu den
Aufgaben des Sprechers gehört auch die PR-Arbeit. Im Verhinderungsfall wird der Sprecher
durch seinen Stellvertreter vertreten.
Derzeit wird eine eigene Geschäftsstelle nicht eingerichtet. Die AGIL- Gemeinden Aurach,
Burgoberbach, Herrieden und Leutershausen haben der Arbeitsgemeinschaft jedoch
angeboten, die im Rathaus von Aurach eingerichtete Koordinationsstelle die Barbara Fuchs
betreut mit anfallenden Arbeiten zu betrauen, wobei die AGIL- Gemeinden so wie bisher die
Kosten anteilig tragen; diese Regelung gilt zunächst für 2016. Hinsichtlich der übrigen
Kostenverteilung wurde festgelegt, diese zur Hälfte durch alle Mitgliedsgemeinden in
gleichen Teilen zu tragen, die andere Hälfte im Verhältnis nach den amtlichen
Einwohnerzahlen des Vorjahres; dieser Schlüssel gilt insbesondere für das in Kürze in
Auftrag zu gebende Integrierte Ländliche Entwicklungskonzept (ILEK), wobei der Freistaat
Bayern dies mit einem Zuschuss von 75 v. H. fördert.
Die Finanzierung künftiger Maßnahmen und Projekte ist im Einzelfall durch Beschluss der
beteiligten Gemeinde zu regeln.
3. ILEK
Die nächste Aufgabe wird nun sein, ein geeignetes Büro für das wichtige Integrierte
Ländliche Entwicklungskonzept auszuwählen.
4. Sprecher
Für das Jahr 2016 wird als erster Sprecher der Arbeitsgemeinschaft erster Bürgermeister
Manfred Merz, Aurach fungieren, als Stellvertreter sein Kollege Jürgen Nägelein vom Markt
Arberg.
Integrierte Ländliche Entwicklung für die Gemeinden Arberg, Aurach, Bechhofen an der Heide, Burgoberbach, Burk, Dentlein am Forst, Dombühl, Herrieden, Leutershausen und Wieseth
Was bisher geschah
____________________________________________________________________________________________________
Wie können die Bürgerinnen und Bürger mitwirken?
Geplanter Projektablauf
Projektgebiet Das Planungsgebiet für das Integrierte Ländliche Entwicklungskonzept (ILEK) beinhaltet die Gemeinde Aurach, Burgoberbach, Burk, Wieseth, die Märkte Arberg, Bechhofen an der Heide, Dentlein am Forst, Dombühl sowie die Städe Herrieden und Leutershausen. Die Gebietskulisse umfasst eine Fläche von rund 377 km² mit ca. 33.700 Einwohnern. Ansprechpartner ILEK Sprecher Gemeinde Aurach Herr Manfred Merz Im Mooshof 4 91589 Aurach Tel.: 09804 91540 E-Mail: info@aurach.de Klärle GmbH Frau Marion Wunderlich Bachgasse 8 97990 Weikersheim Tel.: 07934 992880 E-Mail: wunderlich@klaerle.de Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken Herr Michael Ertel Philipp-Zorn-Straße 37 91522 Ansbach Tel.: 0981 591201 E-Mail: michael.ertel@ale-mfr.bayern.de