Markt Dentlein a. Forst
Rathausplatz 1
91599 Dentlein a. Forst
Telefon: (09855) 9799-0
E-Mail: info@dentlein.de
Aus dem Rathaus
Themenübersicht:
• Funkalarmierung der Freiwilligen Feuerwehr
• Formulare & Broschüren
• Abfallwirtschaft
• Bauschuttannahme
• Bericht aus dem Gemeinderat
• Gemeindebücherei
Grundsteuerreform:
Die Formulare für die Grundsteuerreform sind da und können ab sofort ausgegeben werden!
Informationen, die zum Ausfüllen benötigt werden, können ab dem 01.07.2022 unter dem Suchbegriff „Bayernatlas“ im Internet abgerufen werden.
https://www.grundsteuer.bayern.de/pdf/Grundsteuerreform_in_Bayern-Flyer.pdf
Stellenmarkt: https://www.dentlein.de/Wirtschaft-Gewerbe-Stellenmarkt.html
Wertstoffhof Dentlein a. Forst
Träger: Landkreis Ansbach
Jeden Samstag von 09.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Kennen Sie schon die Abfall-APP des Landkreises Ansbach?
Deckel für die Bioabfall-Behälter
Falls Deckel der Abfalleimer benötigt werden, sind diese an Samstagen in den Wertstoffhöfen erhältlich.
Neu: Fensterglas muss über die Restmülltonne entsorgt werden
„Der Landkreis Ansbach weist darauf hin, dass Sie auf dem Gelände des Wertstoffhofs Ihre Wertstoffe aus Sicherheitsgründen nicht zerlegen dürfen. Achten Sie bitte darauf, dass Sie Ihr Anliefergut bereits in zerlegter Form anliefern - damit der laufende Betrieb gewährleistet bleiben kann und es zu keinen Verzögerungen oder Gefährdungen kommt. Zudem ist es den Wertstoffhofmitarbeiter nicht gestattet, Ihnen beim Abladen der Wertstoffe behilflich zu sein. Bitte haben Sie Verständnis hierfür. Herzlichst grüßt Sie das Team der Abfallwirtschaft des Landkreises Ansbach.“
Abfuhrtermine 2023
Restabfalltonne 24.02.2023
Gelber Sack 28.02.2023
Biotonne Donnerstag 02. März 2023
Restabfalltonne Freitag 10. März 2023
Papiertonne Montag 13. März 2023
Biotonne Donnerstag 16. März 2023
Restabfalltonne Freitag 24. März 2023
Gelber Sack Dienstag 28. März 2023
Biotonne Donnerstag 30. März 2023
Öffnungszeiten Bauschuttdeponie Graßmüller
Tel. 09855-97000
Annahmeort: Zinselhof 3
Mittwoch 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Funkalarmierung der Freiwilligen Feuerwehren
Die nächste Funkalarmierung der FFW findet am 18.03.2023 statt.
Formulare & Broschüren
Sie können unter: www.landkreis-ansbach.de - Bürgerservice- Formulare & Broschüren – diverse Formulare herunterladen.
(z.B. Wohngeld, Sozialhilfe, Führerscheinanträge undAbfuhrtermine der Abfallwirtschaft, usw.)
Treffpunkt Lesen „
Die Gemeindebücherei hat folgende Öffnungszeiten:
Mittwoch von 10.00 Uhr - 12.00 Uhr
Freitag von 16.00 Uhr - 18.00 Uhr
Das nächste Amts- und Mitteilungsblatt erscheint am 29.03.2023 Anzeigenschluss ist der 23.03.2023
Antrag auf Einrichtung von Übermittlungssperren Öffentliche Bekanntmachung
Am 1. November 2015 ist das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft getreten.
Wie bisher haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, gegen einzelne regelmäßig oder auf Anfrage durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde Widerspruch zu erheben. Die nach bisherigem Meldegesetz (MeldeG) bereits eingetragenen, schutzumfanggleichen Übermittlungssperren bleiben bestehen, so dass in diesem Fall kein Handlungsbedarf besteht.
Folgende Widerspruchsmöglichkeiten sind gegeben:
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften (§ 42 BMG)
Die Meldebehörden übermitteln Daten Familienangehöriger, die nicht derselben oder in keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft sind, an die öffentlich rechtlichen Religionsgemeinschaften der anderen Familienangehörigen. Familienangehörige sind der Ehegatte oder Lebenspartner, minderjährige Kinder und die Eltern minderjähriger Kinder.
Der Widerspruch verhindert nicht die Übermittlung von Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts an die jeweilige öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft.
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (§ 36 Abs. 2 BMG) und (58 c Soldatengesetz)
Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis 31.03. Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden.
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen an Parteien, Wählergruppen oder Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen oder Abstimmungen (§ 50 Abs.5 BMG)
Die Meldebehörden erteilen auf Anfrage Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist.
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen an Mandatsträger, Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen (§ 50 Abs. 5 BMG)
Die Meldebehörden übermitteln auf Anfrage Mandatsträgern, Presse oder Rundfunk Auskünfte aus dem Melderegister über Alters- und Ehejubiläen.
Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, bei denen die betroffene Person gemeldet ist, einzulegen. Der Widerspruch eines Ehegatten wirkt auch für den anderen Ehegatten.
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen an Adressbuchverlage für die Herausgabe von Adressbüchern (§ 50 Abs. 3 BMG).
Die Meldebehörden übermitteln auf Anfrage Adressbuchverlagen Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschrift zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern verwendet werden. Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, bei denen die betroffene Person gemeldet ist, einzulegen.
Dentlein a. Forst, den 25.01.2023
VGem Dentlein-Meldebehörde
Rentenbeantragung
Ab sofort können die Bürger wieder die Renten im Rathaus Dentlein beantragen.
Ihr Ansprechpartner ist Herr Rampe, Tel. 09855/979916 oder matthias.rampe@vg-dentlein.de
Ausweisdokumente
Bitte überprüfen Sie, ob Ihr Bundespersonalausweis/Reisepass/Kinderreisepass noch gültig ist!
Ab 02. August 2021 sind beim Personalausweis ab 6 Jahre Fingerabdrücke Pflicht.
Kinderreisepässe können nur verlängert werden, wenn diese noch gültig sind.
Die Verlängerung ist jedoch nur auf 1 Jahr begrenzt.
Bitte bringen Sie ein aktuelles Biometrie-Passbild mit.
Die Beantragung muss in Dentlein a.F. erfolgen. Infos über den neuen Bundespersonalausweis unter www.personalausweisportal.de/behoerden und www.ausweisapp.bund.de
Ablauf von Führerscheinen (LKW - CE)
Bitte überprüfen Sie, ob die Fahrberechtigung neu gestellt werden muss.
Liebe Hundebesitzer,
das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt einer gemeindlichen
Jahresaufwandsteuer.
Hundehalter sind verpflichtet der Gemeinde folgende Veränderungen unverzüglich anzuzeigen:
(1) Wer einen über vier Monate alten, der Gemeinde noch nicht gemeldeten Hund hält, muss ihn unverzüglich der Gemeinde melden. Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Gemeinde eine Hundemarke aus.
(2) Der steuerpflichtige Hundehalter muss den Hund unverzüglich bei der Gemeinde abmelden,
- wenn er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat,
- wenn der Hund abhandengekommen oder verstorben ist, oder
- wenn der Halter aus der Gemeinde weggezogen ist.
(3) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung weg oder ändern sie sich, so ist das der Gemeinde unverzüglich anzuzeigen.
Wie bereits mehrfach berichtet, plant der SV Großohrenbronn auf seinem Sportgelände einen Mehrgenerationenpark. Für alle Altersgruppen sind Spielgeräte geplant. Neben einer Nestschaukel und Balanciergeräten für die Kleinsten soll ein Kleinfeldtennis mit der Möglichkeit Fußball und Basketball zu spielen, angeboten werden. Für die ältere Generation sind eine Bocciabahn sowie Fitnessgeräte vorgesehen. So können alle Generationen spielerisch Zeit miteinander verbringen. Spaß für jeden ist angesagt!
Alle Zuschusszusagen sind mittlerweile im erwarteten Rahmen eingetroffen und zwei Crowdfunding Projekte wurden erfolgreich abgeschlossen. Bei den zahlreichen Spendern und Unterstützern möchten wir uns bereits jetzt ganz ganz herzlich bedanken und hiermit einen kurzen Überblick über den aktuellen Stand des Projektes geben.
Die Spendenbescheinigungen ab einer Spende von 50,- Euro sind im Moment in Arbeit und werden den Unterstützern baldmöglichst ausgehändigt. Bis zum 18.10.2022 können die angeschriebenen Firmen an der Ausschreibung teilnehmen und ihre Angebote abgeben. Wenn die zu erwartenden Kosten im geplanten Rahmen liegen, soll der vielseitige Treffpunkt für Jung und Alt bereits im Frühjahr 2023, realisiert werden.
Hier seht ihr, was konkret geplant ist:
Die Marktgemeinde Dentlein a. Forst sucht Grundstücke zu kaufen.
Bitte wenden Sie sich an Thomas Beck 1.Bürgermeister Tel.:09855/9799-30 oder per Mail an info@dentlein.de
Arbeitsplätze im Markt Dentlein a. Forst
Sehr gerne stellen wir kostenlos Jobangebote auf unsere Homepage der Marktgemeinde unter: www.dentlein.de ein.
Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an Frau Güntner-Hoppe
Tel.: 09855/9799-30 oder per Mail an info@dentlein.de
Regelmäßige Kontrolle der Wasserzähler
Immer wieder werden bei der Ablesung bzw. nach der Abrechnung bei Wasserzählern höhere Verbrauchswerte festgestellt. Diese sind meistens nicht auf den Zähler zurückzuführen, sondern auf Wasserrohrbrüche, defekte Boiler, undichte Toilettenspülkästen und Überdruckventile im Bereich der Heizungsanlage,
Hiermit weisen wir darauf hin, dass das nach dem Zähler verloren gegangene Wasser auf jeden Fall bezahlt werden muss.
Die Schmutzwassergebühr kann auf Antrag erlassen werden, sofern ein Nachweis erbracht wird, dass der Mehrverbrauch nicht der Kanalisation zugeführt wurde.
Um sich also vor solch unliebsamen Überraschungen zu schützen, empfehlen wir, den Wasserzähler in regelmäßigen Abständen (am besten monatlich) zu kontrollieren und den Zählerstand zu notieren.
Wasseruhren vor Frost schützen
Es wird darauf hingewiesen, dass die Wasseruhren gegen Frost zu schützen sind. Aufgefrorene Wasseruhren müssen vom jeweiligen Hausbesitzer kostenpflichtig ersetzt werden.
Pflichten für Wohnungseigentümer und -vermieter
Wer künftig den Wohnort wechselt, wird durch das neue Gesetz verpflichtet, seinen Wohnortwechsel innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzuzeigen. Die Meldebehörden verlangen eine Bescheinigung des Vermieters.
Der Wohnungsgeber, bzw. Vermieter ist verpflichtet den Einzug umgehend dem Einwohnermeldeamt mitzuteilen.
In dieser Bescheinigung sollen folgende Informationen enthalten sein:
-Name und Anschrift des Vermieters
- Art des meldepflichtigen Vorgangs (Einzug/Auszug und Datum)
- Anschrift der Wohnung
-Namen der meldepflichtigen Personen
Diese Bescheinigung kann sowohl in schriftlicher als auch in elektronischer Form ausgestellt werden.
Blanko-Bescheinigungen sind im Rathaus erhältlich.
Bußgelder bei der Fristversäumung oder Scheinanmeldung
Im neuen Bundesmeldegesetz ist festgelegt, dass ein Bußgeld, droht, falls die neuen Regelungen nicht eingehalten werden. Wer sich nicht binnen zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt meldet, riskiert eine Strafe von bis zu 1000,00 Euro. Diese trifft auch den Vermieter, falls er die Bescheinigung nicht rechtzeitig ausstellt.