Herzlich Willkommen in Dentlein a.F. Wir bieten wunderschöne Bauplätze in attraktiver Lage



 



Verwaltungsgemeinschaft
Dentlein am Forst

Rathausplatz 1
91599 Dentlein am Forst
Tel.-Nr. 09855/9799-0
E-Mail: poststelle@vg-dentlein.de

Öffnungszeiten:

Montag und Dienstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr   

Mitgliedsgemeinden: Burk, Dentlein a. Forst, Wieseth 

Im August ist das Rathaus donnerstags nur bis 16:00 Uhr geöffnet.

 




 


Aktuelle Nachrichten, Projekte & Termine

auf einen Blick


Baugebiet Frankenstraße

1 Bauplatz verfügbar

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Baugebiet Kohlplattenfeld

 

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Bauplatz

in Großohrenbronn

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Stellenausschreibung

1 Bundesfreiwilligen (m/w/d)

1 Raumpfleger (m/w/d)

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Funkalarmierung der Freiwilligen Feuerwehren

Die nächste Funkalarmierung der Freiwilligen Feuerwehren findet am 20.09.2025 statt. 


Wichtiger Hinweis für alle Vereine, Organisationen und Veranstalter
Öffentliche Vergnügungen sind nach dem Bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetz beim zuständigen Ordnungsamt anzumelden. In bestimmten Fällen, z.B. bei mehr als 1.000 zeitgleich anwesenden Personen ist eine sicherheitsrechtliche Erlaubnis nötig. (Näheres hierzu in Artikel 19 Absatz 3...
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Mikrozensus 2025 startet
  Jedes Jahr wird in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus durchgeführt. Diese Haushaltsbefragung ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Die Befragung...
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Informationen zum Melderecht
Pflichten für Wohnungseigentümer und -vermieter Wer künftig den Wohnort wechselt, wird durch das neue Gesetz verpflichtet, seinen Wohnortwechsel innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzuzeigen. Die Meldebehörden verlangen eine Bescheinigung des...
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Ausweisdokumente
Bitte überprüfen Sie, ob Ihr Bundespersonalausweis/Reisepass noch gültig ist! Wir weisen darauf hin, dass die Beantragung von Reisepässen derzeitig mehrere Wochen beansprucht. Ab 6 Jahre sind Fingerabdrücke...
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Liebe Hundebesitzer,
das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer. Hundehalter sind verpflichtet der Gemeinde folgende Veränderungen unverzüglich anzuzeigen: (1) Wer einen über vier Monate alten, der Gemeinde noch nicht gemeldeten Hund hält, muss ihn...
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Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Sträuchern
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass Eigentümer bzw. Mieter von Grundstücken, Hecken, Bäume und Sträucher an der Grenze zu öffentlichen Verkehrsflächen so anzupflanzen bzw. zu pflegen haben, dass die Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird. Es ist leider immer wieder festzustellen, dass teilweise die Zweige des Bewuchses entlang der...
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