Die nächste Funkalarmierung der Freiwilligen Feuerwehren findet am 18.07.2026 statt.
Öffentliche Vergnügungen sind nach dem Bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetz beim zuständigen Ordnungsamt anzumelden.
In bestimmten Fällen, z.B. bei mehr als 1.000 zeitgleich anwesenden Personen ist eine sicherheitsrechtliche Erlaubnis nötig. (Näheres hierzu in Artikel 19 Absatz 3 LStVG)
Wir bitten Sie, Veranstaltungen mindestens 4 Wochen zuvor anzumelden. Bei Großveranstaltungen ist ein Vorlauf von mindestens 8 Wochen nötig.
Das erforderliche Formular zur Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung finden Sie im Internet unter:
Bitte überprüfen Sie, ob Ihr Bundespersonalausweis/Reisepass/Kinderreisepass noch gültig ist!
Ab 02. August 2021 sind beim Personalausweis ab 6 Jahre Fingerabdrücke Pflicht.
Kinderreisepässe können nur verlängert werden, wenn diese noch gültig sind.
Die Verlängerung ist jedoch nur auf 1 Jahr begrenzt.
Bitte bringen Sie ein aktuelles Biometrie-Passbild mit.
Die Beantragung muss in Dentlein a.F. erfolgen. Infos über den neuen Bundespersonalausweis unter www.personalausweisportal.de/behoerden und www.ausweisapp.bund.de
Ablauf von Führerscheinen (LKW - CE)
Bitte überprüfen Sie, ob die Fahrberechtigung neu gestellt werden muss.
Die Formulare für die Grundsteuerreform sind da und können ab sofort ausgegeben werden!
Informationen, die zum Ausfüllen benötigt werden, können ab dem 01.07.2022 unter dem Suchbegriff „Bayernatlas“ im Internet abgerufen werden.
https://www.grundsteuer.bayern.de/pdf/Grundsteuerreform_in_Bayern-Flyer.pdf
Grundsteuer
Ab dem 01.November 2025 ist die Bewertungsstelle, das neue Grundsteuerrecht betreffend, vom
Finanzamt Ansbach auf das Finanzamt Zwiesel mit Außenstelle übergegangen. Die Aktenzeichen
bleiben unverändert.
Alle Anfragen, die sich auf Bewertungen für die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 beziehen, sind daher
künftig an das Finanzamt Zwiesel zu richten.
Anschrift:
Finanzamt Zwiesel
Postfach 12 62
94221 Zwiesel
Tel. 09922/507-0
Alternativ können die Anfragen auch über einen Elster-Account an das Finanzamt gerichtet werden.
Weitere Informationen sind unter www.finanzamt-zwiesel.de zu finden.
Für Fragen, die sich zum alten Recht (bis 2024) ergeben, ist nach wie vor das Finanzamt Ansbach
zuständig.