Die nächste Funkalarmierung der Freiwilligen Feuerwehren findet am 18.07.2026 statt.
Bitte überprüfen Sie, ob Ihr Bundespersonalausweis/Reisepass/Kinderreisepass noch gültig ist!
Ab 02. August 2021 sind beim Personalausweis ab 6 Jahre Fingerabdrücke Pflicht.
Kinderreisepässe können nur verlängert werden, wenn diese noch gültig sind.
Die Verlängerung ist jedoch nur auf 1 Jahr begrenzt.
Bitte bringen Sie ein aktuelles Biometrie-Passbild mit.
Die Beantragung muss in Dentlein a.F. erfolgen. Infos über den neuen Bundespersonalausweis unter www.personalausweisportal.de/behoerden und www.ausweisapp.bund.de
Ablauf von Führerscheinen (LKW - CE)
Bitte überprüfen Sie, ob die Fahrberechtigung neu gestellt werden muss.
Die Formulare für die Grundsteuerreform sind da und können ab sofort ausgegeben werden!
Informationen, die zum Ausfüllen benötigt werden, können ab dem 01.07.2022 unter dem Suchbegriff „Bayernatlas“ im Internet abgerufen werden.
https://www.grundsteuer.bayern.de/pdf/Grundsteuerreform_in_Bayern-Flyer.pdf
Grundsteuer
Ab dem 01.November 2025 ist die Bewertungsstelle, das neue Grundsteuerrecht betreffend, vom
Finanzamt Ansbach auf das Finanzamt Zwiesel mit Außenstelle übergegangen. Die Aktenzeichen
bleiben unverändert.
Alle Anfragen, die sich auf Bewertungen für die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 beziehen, sind daher
künftig an das Finanzamt Zwiesel zu richten.
Anschrift:
Finanzamt Zwiesel
Postfach 12 62
94221 Zwiesel
Tel. 09922/507-0
Alternativ können die Anfragen auch über einen Elster-Account an das Finanzamt gerichtet werden.
Weitere Informationen sind unter www.finanzamt-zwiesel.de zu finden.
Für Fragen, die sich zum alten Recht (bis 2024) ergeben, ist nach wie vor das Finanzamt Ansbach
zuständig.
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Jedes Jahr wird in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus durchgeführt. Diese Haushaltsbefragung ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Die Befragung erfolgt als Telefoninterview oder Online-Befragung. |
Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Im Rahmen dieser Erhebung geben in Bayern jedes Jahr rund 130 000 Personen in etwa 60 000 Haushalten stellvertretend für alle Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Auskunft zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen. Damit tragen sie dazu bei, die wirtschaftliche und soziale Lage der Haushalte zu verstehen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Nur durch verlässliche, qualitativ hochwertige Daten können politische Entscheidungen zum Beispiel zur Bekämpfung von Armut, zur Förderung von Kinderbetreuung oder zur Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern faktenbasiert und zielgerichtet getroffen werden.
Wer muss teilnehmen und wie läuft die Mikrozensuserhebung ab?
Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren, das zunächst Gebäude- bzw. Gebäudeteile für die Teilnahme am Mikrozensus auswählt. Befragt werden die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Gebäude. Ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte konkretisieren dazu die Stichprobe über die Klingelschilder. Dabei können sie sich als Erhebungsbeauftragte des Bayerischen Landesamts für Statistik ausweisen.
Anschließend werden die ausgewählten Haushalte vom Landesamt für Statistik schriftlich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden sie ausführlich über die Erhebung informiert. Sie können die Fragen des Mikrozensus entweder im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung beantworten. Für die Telefoninterviews sind bayernweit etwa 130 Erhebungsbeauftragte im Einsatz, die dafür sorgfältig ausgewählt und geschult wurden. Die Befragungen finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt.
Es besteht Auskunftspflicht
Fundierte Entscheidungen kann die Politik nur auf Basis verlässlicher und repräsentativer Ergebnisse treffen. Um dies zu gewährleisten, besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Dabei unterliegen die Einzelangaben der Befragten einer strengen Geheimhaltung, die keine Rückschlüsse auf die Daten einzelner Personen zulässt.
Hinweise: Was unterscheidet den Mikrozensus vom Zensus?
Die Begriffe „Zensus“ und „Mikrozensus“ sorgen immer wieder für Verwechslung. Bei näherer Betrachtung lassen sich die beiden statistischen Erhebungen jedoch gut unterscheiden:
Der Zensus ist die größte amtliche Statistik Deutschlands und findet als eine Art Großinventur der Gesellschaft alle 10 Jahre statt. Diese Erhebung dient der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl. In der Personenbefragung des Zensus 2022 wurden ca. 13 Prozent der Bevölkerung zu demografischen Merkmalen befragt. Zusätzlich wurden in der Gebäude- und Wohnungszählung als Vollerhebung Merkmale wie Wohnfläche, Heizungsart, Ausstattung und Kaltmiete für alle Wohngebäude und Wohnungen in Bayern erhoben.
Der Mikrozensus findet im Unterschied zum Zensus jährlich statt. Mit einem Prozent der Bevölkerung werden deutlich weniger Personen befragt. Im Mittelpunkt stehen hier Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie deren Entwicklung. Auskunftspflicht besteht für beide Erhebungen.
Weitere Informationen:
Ausführliche Informationen zum Mikrozensus finden Sie unter:
https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html
Zusätzlich informiert ein Erklärvideo über den Mikrozensus, warum er durchgeführt wird, wie die Haushalte zufällig ausgewählt werden, warum sie mitmachen müssen und was mit ihren Antworten passiert: