Die nächste Funkalarmierung der Freiwilligen Feuerwehren findet am 18.07.2026 statt.
Pflichten für Wohnungseigentümer und -vermieter
Wer künftig den Wohnort wechselt, wird durch das neue Gesetz verpflichtet, seinen Wohnortwechsel innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzuzeigen. Die Meldebehörden verlangen eine Bescheinigung des Vermieters.
Der Wohnungsgeber, bzw. Vermieter ist verpflichtet den Einzug umgehend dem Einwohnermeldeamt mitzuteilen.
In dieser Bescheinigung sollen folgende Informationen enthalten sein:
-Name und Anschrift des Vermieters
- Art des meldepflichtigen Vorgangs (Einzug/Auszug und Datum)
- Anschrift der Wohnung
-Namen der meldepflichtigen Personen
Diese Bescheinigung kann sowohl in schriftlicher als auch in elektronischer Form ausgestellt werden.
Blanko-Bescheinigungen sind im Rathaus erhältlich.
Bußgelder bei der Fristversäumung oder Scheinanmeldung
Im neuen Bundesmeldegesetz ist festgelegt, dass ein Bußgeld, droht, falls die neuen Regelungen nicht eingehalten werden. Wer sich nicht binnen zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt meldet, riskiert eine Strafe von bis zu 1000,00 Euro. Diese trifft auch den Vermieter, falls er die Bescheinigung nicht rechtzeitig ausstellt.
Bitte überprüfen Sie, ob Ihr Bundespersonalausweis/Reisepass/Kinderreisepass noch gültig ist!
Ab 02. August 2021 sind beim Personalausweis ab 6 Jahre Fingerabdrücke Pflicht.
Kinderreisepässe können nur verlängert werden, wenn diese noch gültig sind.
Die Verlängerung ist jedoch nur auf 1 Jahr begrenzt.
Bitte bringen Sie ein aktuelles Biometrie-Passbild mit.
Die Beantragung muss in Dentlein a.F. erfolgen. Infos über den neuen Bundespersonalausweis unter www.personalausweisportal.de/behoerden und www.ausweisapp.bund.de
Ablauf von Führerscheinen (LKW - CE)
Bitte überprüfen Sie, ob die Fahrberechtigung neu gestellt werden muss.
Die Formulare für die Grundsteuerreform sind da und können ab sofort ausgegeben werden!
Informationen, die zum Ausfüllen benötigt werden, können ab dem 01.07.2022 unter dem Suchbegriff „Bayernatlas“ im Internet abgerufen werden.
https://www.grundsteuer.bayern.de/pdf/Grundsteuerreform_in_Bayern-Flyer.pdf
Grundsteuer
Ab dem 01.November 2025 ist die Bewertungsstelle, das neue Grundsteuerrecht betreffend, vom
Finanzamt Ansbach auf das Finanzamt Zwiesel mit Außenstelle übergegangen. Die Aktenzeichen
bleiben unverändert.
Alle Anfragen, die sich auf Bewertungen für die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 beziehen, sind daher
künftig an das Finanzamt Zwiesel zu richten.
Anschrift:
Finanzamt Zwiesel
Postfach 12 62
94221 Zwiesel
Tel. 09922/507-0
Alternativ können die Anfragen auch über einen Elster-Account an das Finanzamt gerichtet werden.
Weitere Informationen sind unter www.finanzamt-zwiesel.de zu finden.
Für Fragen, die sich zum alten Recht (bis 2024) ergeben, ist nach wie vor das Finanzamt Ansbach
zuständig.