Aktuelles von A - Z 


Funkalarmierung der Freiwilligen Feuerwehren

 Die nächste Funkalarmierung der Freiwilligen Feuerwehren findet am 18.07.2026 statt.   

 


Liebe Hundebesitzer,

das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer. Hundehalter sind verpflichtet der Gemeinde folgende Veränderungen unverzüglich anzuzeigen:

(1) Wer einen über vier Monate alten, der Gemeinde noch nicht gemeldeten Hund hält, muss ihn unverzüglich der Gemeinde melden. Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Gemeinde eine Hundemarke aus.
(2) Der steuerpflichtige Hundehalter muss den Hund unverzüglich bei der Gemeinde abmelden,
- wenn er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat,
- wenn der Hund abhandengekommen oder verstorben ist, oder
- wenn der Halter aus der Gemeinde weggezogen ist.
(3) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung weg oder ändern sie sich, so ist das der Gemeinde unverzüglich anzuzeigen. 


 


Ausweisdokumente

Bitte überprüfen Sie, ob Ihr Bundespersonalausweis/Reisepass/Kinderreisepass noch gültig ist!
Ab 02. August 2021 sind beim Personalausweis ab 6 Jahre Fingerabdrücke Pflicht.
Kinderreisepässe können nur verlängert werden, wenn diese noch gültig sind.
Die Verlängerung ist jedoch nur auf 1 Jahr begrenzt.
Bitte bringen Sie ein aktuelles Biometrie-Passbild mit.
Die Beantragung muss in Dentlein a.F. erfolgen. Infos über den neuen Bundespersonalausweis unter www.personalausweisportal.de/behoerden  und www.ausweisapp.bund.de
Ablauf von Führerscheinen (LKW - CE)
Bitte überprüfen Sie, ob die Fahrberechtigung neu gestellt werden muss.



Grundsteuerreform:

Die Formulare für die Grundsteuerreform sind da und können ab sofort ausgegeben werden!  

Informationen, die zum Ausfüllen benötigt werden, können ab dem 01.07.2022 unter dem Suchbegriff „Bayernatlas“ im Internet abgerufen werden.

https://www.grundsteuer.bayern.de/pdf/Grundsteuerreform_in_Bayern-Flyer.pdf

Grundsteuer
Ab dem 01.November 2025 ist die Bewertungsstelle, das neue Grundsteuerrecht betreffend, vom
Finanzamt Ansbach auf das Finanzamt Zwiesel mit Außenstelle übergegangen. Die Aktenzeichen
bleiben unverändert.
Alle Anfragen, die sich auf Bewertungen für die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 beziehen, sind daher
künftig an das Finanzamt Zwiesel zu richten.
Anschrift:
Finanzamt Zwiesel
Postfach 12 62
94221 Zwiesel
Tel. 09922/507-0
Alternativ können die Anfragen auch über einen Elster-Account an das Finanzamt gerichtet werden.
Weitere Informationen sind unter www.finanzamt-zwiesel.de zu finden.
Für Fragen, die sich zum alten Recht (bis 2024) ergeben, ist nach wie vor das Finanzamt Ansbach
zuständig.